Hausordnung

Hausordnung für das Kulturzentrum Cobra gGmbH

 

Die Hausordnung für das Cobra Kulturzentrum bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts in der Cobra. Den Weisungen der Mitarbeiter und Beauftragten der Cobra ist unverzüglich Folge zu leisten.

 

1.      Aufenthalt in der Cobra

Der Aufenthalt in der Cobra ist nur Veranstaltungsbesuchern und Gästen der Cobra oder seiner Pächter und Mieter gestattet. Besucher haben sich in der jeweiligen Veranstaltung zugeordneten Bereich aufzuhalten. Bei nummerierten Plätzen ist der auf der Eintrittskarte angegebene Platz einzunehmen. Bei Verlassen der Cobra verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Für Besucher mit Stempel bzw. Bändchen der jeweiligen Veranstaltung, ist ein erneuter Einlass möglich.

2.      Rauchverbot

In der Cobra besteht grundsätzliches Rauchverbot – dieses Verbot erstreckt sich auch auf die sogenannten E- Zigaretten sowie auf Shishas. Das Rauchen ist ausschließlich im Freien gestattet.

3.      Einrichtung

Alle Einrichtungen der Cobra sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Cobra hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen vermeidbar – behindert oder belästigt wird.

4.      Mitgeführte Sachen und Behältnisse

Taschen, mitgeführte Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge können auf Ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch Kontroll- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Der Eigenart der Veranstaltung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen zu der Veranstaltung untersagt werden.

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zur Körperverletzung führen können
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen und andrer pyrotechnische Gegenstände
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Drogen
  • Sämtliche Getränke, Speisen (außer wenn ausdrücklich erlaubt)
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und extremistisches oder menschenverachtendes Propagandamaterial
  • Videokameras und sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt

5.      Lautstärke

Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei einer Musikveranstaltung eine dauerhafte Schädigung der Hörleistung eintreten kann. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere das Tragen von „Ohrstöpseln“. Diese können auf Anfrage gegen eine geringe Gebühr erworben werden.

6.      Jugendschutz

Das Cobra Kulturzentrum ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Daher gelten gemäß Jugendschutzgesetz für den Besuch von Kulturveranstaltungen und spezieller Jugend- Veranstaltungen zeitliche Regelungen hinsichtlich der Aufenthaltsbeschränkung für Besucher unter 18 Jahren. Bei Kultur- und Bildungsveranstaltungen, sowie in besonderen Fällen werden sogenannte „Sorgerechtsübertragungen“ akzeptiert, die den Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren nach 22 Uhr in Begleitung einer beauftragten volljährigen Person zulassen. Es wird kein Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschenkt.

7.      Hausrecht, Sicherheitsdienst, Räumung

Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung von der Cobra und vom Veranstalter angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Cobra und auf dem Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die Cobra sofort zu Verlassen.

Hausverbote, die durch die Cobra ausgesprochen werden, gelten unbefristet für alle Flächen des Cobra Kulturzentrums und gelten auch im Falle von Veranstaltungen dritter. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarfs es einer schriftlichen Begründung. Über eine evtl. Aufhebung wird innerhalb von 3 Monaten durch die Cobra entschieden.

Sicherheits- und Ordnungsdienstkräfte der Cobra bzw. des jeweiligen Veranstalters sowie ggf. auch externe Dienste (Polizei, Feuerwehr) sorgen für die Durchsetzung des Hausrechts. Deren Anordnungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

Das sitzen auf Treppenstufen innerhalb und außerhalb der Cobra ist nicht gestattet.

Personen, die übermäßig Alkohol- oder Drogen konsumiert haben, werden nicht eingelassen bzw. werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.

8.      Tiere

Im Biergarten und in der Kantine dürfen angeleinte Hunde nur dann mitgenommen werden, wenn keine Veranstaltung stattfindet. In den anderen Veranstaltungsräumen haben Tiere keinen Zutritt.

9.      Rechte am eigenen Bild

Werden durch Mitarbeiter der Cobra, durch den Veranstalter oder von beauftragten Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Cobra zur Berichterstattung oder zu Werbezwecken hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, die die Cobra betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Cobra hingewiesen. Durch das Betreten der Cobra willigen diejenigen, die auf solchen Aufnahmen zu erkennen sind, darin ein, dass diese Aufnahmen sowohl zur Berichterstattung als auch zu Werbezwecken der Cobra verwendet werden.

10.    Garderoben

Für unbewachte Garderoben übernimmt die Cobra keine Haftung.

Bei bewachten Garderoben gelten die Allg. Geschäftsbedingungen zur Garderobenaufbewahrung, die an den jeweiligen Garderoben aushängen.

 

Solingen, im März 2021

Cobra Kulturzentrum g GmbH, Geschäftsführung

 

 

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